Arbeiten in Neuseeland
Arbeitserlaubnis für internationale Studenten
Als internationaler Student dürfen Sie in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien sogar Vollzeit. Die genauen Bedingungen richten sich nach Ihrem individuellen Studentenvisum und den Kursen, die Sie belegen.
In der Regel dürfen Studenten in Teilzeit arbeiten, die
- in einem Vollzeitkurs eingeschrieben sind, der mindestens zwei akademische Jahre dauert, oder
- auf eine neuseeländische Qualifikation hinarbeiten, die nach der neuseeländischen Regelung für Einwanderer (residence policy) Punkte verdienen würde, oder
- in einem Vollzeit-Sprachkurs Englisch lernen, wobei Ihre Fähigkeiten einem Score von mindestens 5.0 im IELTS-Test (International English Language Testing System) entsprechen müssen. Der Score kann im General IELTS oder Academic IELTS nachgewiesen werden.
Sie dürfen jedoch keine Arbeit in Neuseeland aufnehmen, bevor sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten haben. Normalerweise ist eine solche Arbeitserlaubnis direkt auf dem Studentenvisum aufgedruckt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich aber an das New Zealand Immigration Service wenden und dies beantragen.
Bedingungen für Partner internationaler Studenten
Die Partner von Studenten in Postgraduierten-Studiengängen können eine Arbeitserlaubnis erhalten, die solange gültig ist wie die Arbeitserlaubnis des studierenden Partners. Bewerbungen können beim New Zealand Immigration Service eingereicht werden.
Die Partner von Undergraduate- Studenten können sich dann für eine Arbeitserlaubnis bewerben, wenn der studierende Partner als Studienziel eine neuseeländische Qualifitation anstrebt, die in der “long term skill shortage list” der Immigration New Zealand als gesuchte Berufsqualifikation aufgelistet ist.
Einkommenssteuer
Wenn Sie in Neuseeland arbeiten, müssen Sie auch als Student oder Partner eines Studenten Steuern zahlen.
Vor Arbeitsantritt Sie sich in jedem Fall eine Steuernummer besorgen, die sogenannte IRD-Number (IRD bedeutet Inland Revenue Department und ist die neuseeländische Steuerbehöre).
Ohne eine gültige IRD-Number dürfen Arbeitgeber Sie auch dann nicht beschäftigen, wenn Sie prinzipiell eine Arbeitserlaubnis haben! Die IRD-Number können Sie online, telefonisch oder schriftlich bei der IRD-Behörde direkt beantragen. Es dauert in der Regel acht bis zehn Tage, bis der Antrag bearbeitet ist und die Nummer ausgestellt wird.
Wenn Sie eine Arbeitsstelle antreten, wird der Arbeitgeber Ihnen zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag eine “Tax Code Declaration Form” geben, die sie ausfüllen müssen.
Achten Sie darauf, dieses Formular korrekt auszufüllen, denn nach diesen Angaben richtet sich die Höhe der Steuern, die von Ihrem Gehalt eingezogen werden! Sollten Sie die Tax Declaration Form gar nicht oder ungenügend ausfüllen, werden Ihnen 45 cents pro verdientem Dollar abgezogen.
Die normalen Steuersätze liegen zwischen 15 cents und 39 cents pro Dollar, je nachdem wieviel Sie verdienen. Die Steuern werden Ihnen direkt und automatisch vom Gehalt abgezogen, sodass Sie sich in dieser Hinsicht nach Arbeitsantritt um nichts mehr kümmern müssen.
Steuerrückzahlung
Das neuseeländische Steuerjahr geht vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres. Wenn Sie nicht das volle Steuerjahr in Neuseeland gearbeitet und Steuern gezahlt haben, dann können Sie eine Steuerrückzahlung erhalten. Wenn Sie beispielsweise mitten im Steuerjahr nach Neuseeland einreisen oder ausreisen, haben sie nicht das volle Jahr gearbeitet und sollten in jedem Fall eine Rückzahlung beantragen. Das können Sie ganz unkompliziert online bei der IRD erledigen oder schriftlich mit den entsprechenden Formularen.
Arbeit finden
Auckland als größte Stadt Neuseelands und Standort internationaler und nationaler Unternehmen bietet hervorragende Arbeitsmöglichkeiten. Mitarbeiter in der Verwaltung, Aushilfen in Cafés, Gastronomiebetrieben und im Einzelhandel sowie im Bereich der Kinderbetreuung werden immer gesucht. Wir empfehlen, für die Jobsuche mehrere Möglichkeiten zu nutzen. Neben Jobbörsen im Internet inserieren Unternehmen freie Stellen in den überregionalen und regionalen Zeitungen sowie gelegentlich auch an “Notice boards” (schwarzen Brettern) in Supermärkten. Es kann sich auch lohnen, direkt bei interessanten Firmen vorbeizugehen und nachzufragen. Sie sollten dazu immer ein paar Kopien Ihres Lebenslaufs dabei haben, um diesen bei Interesse gleich hinterlegen zu können.

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